Mitgliedschaft
Voraussetzungen
Mitglied der SVW kann grundsätzlich jeder Bürger/-in werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit den Abteilungsleitern. Bitte reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag in der Geschäftsstelle, bei der betreffenden Abteilungsleitung oder einem Übungsleiter bzw. Übungsleiterin ein.
Grundbeitrag (Jahresbeitrag)
- bis zum 15. Lebensjahr: EUR 72
- vom 15. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr: EUR 72
- ab dem 19. Lebensjahr: EUR 84
- Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 72
- Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 48
- Familienbeitrag: maximal EUR 216
Abteilungsbeitrag Fußball (Jahresbeitrag)
- Jugendliche: EUR 108 (erhöht von 84 EUR ab 01.07.2022)
- Aktive: EUR 36 (neu ab 01.07.2022)
Abteilungsbeitrag Tennis (Jahresbeitrag)
- bis zum 18. Lebensjahr: EUR 28
- ab dem 19. Lebensjahr: EUR 106
- Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 98
- Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 102
- Schnupperkurse: bis zum 18. Lebensjahr: EUR 52
- Schnupperkurse: ab dem 19. Lebensjahr: EUR 72
- Schnupperkurse: ermäßigt: EUR 66
Abteilungsbeitrag Volleyball (Jahresbeitrag)
- aktive Spieler: EUR 60
- passive Spieler: EUR 30
Abteilungsbeitrag Tischtennis (Jahresbeitrag)
- wird noch ergänzt
Downloads
- Beitragsordnung-Gesamtverein
- Satzung-Gesamtverein
- Mitgliedsantrag nebst SEPA-Lastschriftformular
- Abteilungsordnung Tennis
Kontakt
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