Mitgliedschaft
 

 

Voraussetzungen

Mitglied der SVW kann grundsätzlich jeder Bürger/-in werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit den Abteilungsleitern. Bitte reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag in der Geschäftsstelle, bei der betreffenden Abteilungsleitung oder einem Übungsleiter bzw. Übungsleiterin ein.

 

Grundbeitrag (Jahresbeitrag)

  • bis zum 15. Lebensjahr: EUR 72
  • vom 15. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr: EUR 72
  • ab dem 19. Lebensjahr: EUR 84
  • Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 72
  • Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 48
  • Familienbeitrag: maximal EUR 216

 

Abteilungsbeitrag Fußball (Jahresbeitrag)

  • Jugendliche: EUR 108
  • Aktive: EUR 36

 

Abteilungsbeitrag Tennis (Jahresbeitrag)

  • bis zum 18. Lebensjahr: EUR  28
  • ab dem 19. Lebensjahr: EUR 106
  • Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 98
  • Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 102

 

Abteilungsbeitrag Volleyball (Jahresbeitrag)

  • aktive Spieler: EUR 60

 

Passive Mitgliedschaft im SVW (Jahresbeitrag)

  • passive Mitglieder: EUR 30

 

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